Ökologisch vorteilhaft
Für einen Großteil der Getränke in Einwegverpackungen gilt seit dem 1. Januar 2003 die Pfandpflicht. Diese wurde von der Bundesregierung eingeführt, um den Konsum von Getränken in Mehrwegverpackungen zu fördern. Ausgenommen von der Pfandpflicht sind Verpackungen die ökologisch vorteilhaft sind – so wie Capri-Sonne.
Grundlage für die Beurteilung, ob eine Verpackung als ökologisch vorteilhaft eingestuft wird, ist die Ökobilanz. Diese wird vom Umweltbundesamt in Zusammenarbeit mit unabhängigen Forschungsinstituten erstellt. Sie prüft die Auswirkungen einer Verpackung auf die Umwelt – angefangen von der Rohstoffgewinnung über die Herstellung der Verpackungen und deren Nutzung bis hin zur Logistik und Entsorgung.
Die Ökobilanz für den Capri-Sonne Standbodenbeutel wurde im Jahr 2001 vom renommierten ifeu-Institut angefertigt und dem Umweltbundesamt vorgelegt. In der Ökobilanz wurde der Capri-Sonne Trinkpack mit zwei von der Bundesregierung als "ökologisch vorteilhaft" eingestuften Verpackungen verglichen: dem Kartonverbund und der Mehrweg-Glasflasche. Das Ergebnis: Alle drei untersuchten Verpackungen sind unter Umweltgesichtspunkten als gleichwertig anzusehen.
Ausführliche Erläuterungen zur Ökobilanz enthält die Broschüre "Der Capri-Sonne Trinkpack – Verpackung und Umwelt". Diese Broschüre kann direkt bei Capri-Sonne bestellt werden.
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Auch wenn der Capri-Sonne Trinkpack bereits als ökologisch vorteilhaft eingestuft ist, sucht Capri-Sonne ständig nach Möglichkeiten, um die jetzige Verpackung weiter zu optimieren. Denn Umweltschutz ist im ganzen Unternehmen ein zentrales Thema. Da heißt es, Materialkreisläufe zu analysieren und den Materialeinsatz zu minimieren-immer mit dem Ziel vor Augen: die Qualität des Produkts zu sichern und zugleich die Umwelt zu schonen.



